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Arbeitsrecht

Einen Großteil seiner Zeit verbringt man bei der Arbeit. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist es daher von größter Bedeutung bereits im Vorfeld mögliche Konfliktpotenziale durch klare und unmissverständliche Regelungen auszuräumen, damit sowohl geistige als auch körperliche Arbeitskraft ohne den Einfluss von Störfaktoren eingesetzt werden kann.

Die arbeitsrechtlichen Problemfelder erstrecken sich von der Begründung des Arbeitsverhältnisses bis zur Beendigung und der nachträglichen Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Bereits die Frage, ob überhaupt ein Arbeitsverhältnis im arbeitsrechtlichen Sinne vorliegt oder möglicherweise eine freie Mitarbeiterschaft gegeben ist, hat weitreichende Bedeutung.

Das in der Praxis größte Konfliktpotenzial liegt allerdings in der Beendigung der Arbeitsverhältnisse. Hier gilt es umfassend und sorgfältig zu prüfen, ob die ausgesprochene Kündigung wirksam ist. Arbeitgeber haben bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes vor Ausspruch der Kündigung eine ordnungsgemäße Sozialauswahl vorzunehmen, was oft zu Problemen führt.

Im Arbeitsrecht kann häufig bereits außergerichtlich oder dann im kurzfristig terminierten Gütetermin beim Arbeitsgericht eine einvernehmliche Einigung mittels eines Aufhebungsvertrages oder eines Prozessvergleiches erzielt werden. Hier gilt es gemeinsam mit den Arbeitsvertragsparteien die Modalitäten der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses und dabei insbesondere die Höhe einer möglichen Abfindung zu erarbeiten.

Gerade für kleinere und mittelständische Unternehmen, die über keine eigene Rechtsabteilung verfügen ist es ratsam, sich bei der Personalplanung einer ständigen Rechtsberatung zu bedienen.