Wünschen Sie, dass die Vermögenswerte, die Sie im Laufe Ihres Lebens erarbeitet haben, einmal den Menschen gehören sollen, die Ihnen am nächsten stehen? Dann planen Sie frühzeitig.
Unsere Kanzlei ist auch auf alle Fragen rund um Erben, Vererben und Schenken spezialisiert. RA Funk, Fachanwalt für Erbrecht, bearbeitet jährlich eine Vielzahl von Fällen zu allen erbrechtlichen-, erbschafts- und schenkungssteuerlichen Themen, wie z.B. Testamente, Pflichtteil, Übergabe zu Lebzeiten, Erbschaftsteuer-Erklärungen, Schenkungsteuer-Erklärungen, Vertretung bei Gericht oder Finanzamt, Erbteilung, Erbengemeinschaft, Testamentsvollstreckung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Erbrechtsmediation und Schiedsgerichtsbarkeit.
Die meisten kennen die Folgen fehlender oder falscher Testament und Erbverträge nicht! Das hat oft langjährige Erbstreitigkeiten, die Zerstörung des Lebenswerkes und heftigen Streit in der Familie zur Folge.
90% aller Testamente, die von Unternehmern verfasst werden, sind fehlerhaft. Bei den Privatpersonen sind dies sogar 95% (Quelle: Emnid Umfrage).
Die Anzahl derer, die überhaupt kein Testament haben, ist noch um ein Vielfaches höher!
