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Erbrecht

Wünschen Sie, dass die Vermögenswerte, die Sie im Laufe Ihres Lebens erarbeitet haben, einmal den Menschen gehören sollen, die Ihnen am nächsten stehen? Dann planen Sie frühzeitig.

Unsere Kanzlei ist auch auf alle Fragen rund um Erben, Vererben und Schenken spezialisiert. RA Funk, Fachanwalt für Erbrecht, bearbeitet jährlich eine Vielzahl von Fällen zu allen erbrechtlichen-, erbschafts- und schenkungssteuerlichen Themen, wie z.B. Testamente, Pflichtteil, Übergabe zu Lebzeiten, Erbschaftsteuer-Erklärungen, Schenkungsteuer-Erklärungen, Vertretung bei Gericht oder Finanzamt, Erbteilung, Erbengemeinschaft, Testamentsvollstreckung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Erbrechtsmediation und Schiedsgerichtsbarkeit.

"Sie haben bereits alles geregelt ?."
Die Realität zeigt oft ein anderes Bild!

Einige Fragen vorweg:
  • Kennen Sie die tatsächlichen Folgen Ihrer letztwilligen Verfügung?
  • Kennen Sie die Auswirkungen der Pflichtanteilsansprüche?
  • Kennen Sie die Auswirkungen infolge von Erbschaftssteuer- oder Ausgleichszahlungen?
  • Was passiert, wenn Sie Ihren Partner als Alleinerbe bestimmen?
  • Welche Rechte stehen mir als enterbtem Abkömmling zu ?
  • Sind Schenkungen an den Ehegatten auch außerhalb der 10 Jahresfrist zu beachten?
  • Macht es Sinn zu Lebzeiten zu schenken und wie sichere ich dann meinen eigenen Lebensabend ab ?
  • Wissen Sie wer nach Ihrem Ableben wie viel Streuern bezahlen muss?

Die meisten kennen die Folgen fehlender oder falscher Testament und Erbverträge nicht! Das hat oft langjährige Erbstreitigkeiten, die Zerstörung des Lebenswerkes und heftigen Streit in der Familie zur Folge.

90% aller Testamente, die von Unternehmern verfasst werden, sind fehlerhaft. Bei den Privatpersonen sind dies sogar 95% (Quelle: Emnid Umfrage). Die Anzahl derer, die überhaupt kein Testament haben, ist noch um ein Vielfaches höher!


Statistik

Die Folgen von fehlendem oder mangelhaftem Testament:
In Deutschland sind im Schnitt bei 53 % (bei vermögenden Nachlässen sogar 70%) aller Nachlassfälle Streitigkeiten zwischen den Erben zu verzeichnen. (Quelle: BBE-Branchenreport Erbschaften der BBE-Unternehmensberatung Köln)